Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietkonditionen von Harley Rentals by ALL IN ONE MALLORCA

Das Mindestalter für die Anmietung einer Harley beträgt 25 Jahre und der Fahrer muss seit mindestens seit 2 Jahren im Besitz seines Motorrad-Führerscheins sein.

2. Miete

a) Gegenstand des Vertrages zwischen Mieter und Vermieter ist ausschließlich die zeitweise Überlassung des gebuchten Motorrads.

 

b) Alle Preise verstehen sich ohne Kilometerbegrenzung, einschließlich VOLLKASKO (SB 3000,- Euro für Harley Davidson) . Die Kraftstoffkosten sind nicht mit eingeschlossen. Die Motorräder werden voll betankt übergeben und müssen genauso wieder zurückgebracht werden. Ansonsten müssen wir leider eine Tankpauschale von 25,- Euro berechnen. Der Mieter haftet für alle Schäden an dem gemieteten Motorrad, die aus einer unsachgemäßen Nutzung oder der Verursachung eines selbstverschuldeten Verkehrsunfalls hervorgehen.

 

c) Bei Übergabe der Harley ist eine Kaution von 1000,- Euro per Kreditkarte (Amex / Mastercard / Visa) zu hinterlegen.

 

d) Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu bezahlen, es sei denn, das Motorrad kann anderweitig vermietet werden.

 

e) Die Tagesmiete beginnt ab 09:30 Uhr morgens und endet um 21:00 Uhr abends. Die Fahrzeuge können täglich nur zwischen 09:30 Uhr und 21:00 Uhr angemietet und abgegeben werden.

 

f) Bei Reservierung und Bestätigung unsererseits ist eine Anzahlung von mindestens 25% bzw. 50% zu leisten. Die Bestätigung bekommt erst Gültigkeit nach Eingang der Anzahlung
.

3. Storno

Bei Storno berechnen wir folgende Gebühren: bis 1 Woche vor Abholung: 50%

4. Pflichten des Mieters

Der Vermieter übernimmt keine Entschädigungen oder Rückzahlungen bei schlechtem Wetter (Einzelabsprachen möglich).Der Mieter hat das Motorrad so zu behandeln, dass er die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen beachtet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Straßenverkehrsgesetze zu beachten und einzuhalten. Er haftet selbst für alle Bußgelder und Strafen, die auf seiner Benutzung des Motorrades beruhen, diese werden auch nachträglich noch vom Vermieter eingefordert. Für Schäden bei Fahrten in Gruppen, wenn innerhalb der Gruppe Schäden entstehen, z.B. durch aufeinander Auffahren, haftet jeder Fahrer selbst für sein gemietetes Motorrad.

Dem Mieter ist insbesondere untersagt:

 

a) das Motorrad anderen, dritten Personen, welche nicht im Mietvertrag genannt sind, zu überlassen.

 

b) das Motorrad Fahrern zu überlassen, gegen welche ein Fahrverbot verhängt wurde oder die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig sind.

 

c) das Motorrad zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt wurde oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

 

d) das Motorrad zu benutzen, obwohl eine offensichtliche Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges zu erkennen ist.

 

e) die Teilnahme an Rennfahrten jeglicher Art.

 

f) das Motorrad abseits befestigter Straßen oder am Strand zu benutzen. Das Fahrzeug darf ausschließlich auf asphaltierten Straßen gefahren werden.

 

g) den Tacho oder Sonstiges am Fahrzeug zu verändern oder zu manipulieren.

 

h) das Motorrad oder Teile des Motorrads zu verkaufen oder zu veräußern.

 

i) das Mietmotorrad in nicht diebstahlgesichertem Zustand abzustellen, zu parken oder alleine zu lassen.

 

j) das Mietfahrzeug außerhalb von Mallorca zu benutzen.

5. Pflichten und Haftung des Vermieters

Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand. Außerdem erhält der Mieter Kopien der Kfz-Papiere. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, muss der Vermieter sofort informiert werden. Im Notfall kann der Mieter eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers bis zu einem Reparaturbetrag von 150,- Euro beauftragen. Die Reparaturkosten sind dem Vermieter mit Originalbeleg vorzuweisen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 150,- Euro, ist der Vermieter vorher zu informieren. Reifenschäden sind grundsätzlich vom Mieter zu bezahlen. Weitere Ansprüche, gleich welcher Rechtsgrundlage, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters. Tire damage is generally to be paid for by the renter. Further claims, irrespective of the legal basis, are excluded, unless the damage suffered by the tenant is due to willful intent or gross negligence on the part of the landlord.

6. Haftung des Mieters für Schäden

Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Motorrades dem Vermieter gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit, Abhandenkommen oder Beschlagnahmung des Motorrades und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall oder Betriebsschäden, Schäden in Folge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Motorrad während der Mietzeit entstehen. normal wear and tear on the motorcycle during the rental period.

7. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden

Bei jedem Schadenseintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

8. Versicherungsschutz

a) a) Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme beträgt 50 Mio. Euro für Drittschäden, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 8 Millionen Euro je geschädigte Person begrenzt ist.

 

b) Die Mietmotorräder des Vermieters sind gegen Schäden, Diebstahl und Feuer versichert. Vom Mieter ist bei Übernahme des Motorrades in bar oder per Kreditkarte eine Kaution in Höhe von 1.000,- Euro zu hinterlegen. Diese wird vollständig zurückgegeben, sobald das Motorrad unbeschädigt an den Vermieter zurückgegeben wird. This will be returned in full as soon as the motorcycle is returned to the rental company undamaged.

9. Motorradrückgabe

Das Motorrad wird voll getankt, in einwandfreiem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel übergeben. Der Mieter hat das Motorrad am Ende der Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort, Datum und Uhrzeit mit allen Kfz-Papieren, Fahrzeugschlüsseln und Zubehör in gleichem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel sind diese mit je 150,- Euro vom Mieter zu ersetzen. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Reinigungskosten zu bezahlen.

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Es liegen keine Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.